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| CDU Lindlar

Fragen zu den Risiken eines differenzierten Steuersatzes der Grundsteuer B

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Lindlar hat für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss einen Prüfauftrag zur Grundsteuer B eingebracht. Ziel ist es, Transparenz, Rechtssicherheit und eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise zu schaffen.

Hintergrund ist die derzeitige Situation rund um die Festsetzung der Grundsteuer B für das Jahr 2026. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Hebesätze. Aus Sicht der CDU besteht daher Klärungsbedarf – sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht. „Gerade bei einer so zentralen Einnahmequelle unserer Gemeinde müssen Entscheidungen gut vorbereitet, juristisch tragfähig und nachvollziehbar begründet sein“, so die Fraktion.

Mit dem Antrag beauftragt die CDU die Verwaltung, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen einer möglichen Anpassung der Hebesatzsatzung umfassend darzustellen. Dabei soll unter anderem geprüft werden, ob ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B eine rechtssichere und praktikable Option darstellt und wie sich eine solche Lösung aufkommensneutral ausgestalten ließe. Ebenso sollen Alternativen bewertet und transparent gegenübergestellt werden.

Besonders wichtig ist der CDU dabei der Blick auf die Haushaltslage. Die Grundsteuer B zählt zu den wichtigsten und verlässlichsten Einnahmequellen der Gemeinde. Ein längerer Ausfall oder eine erhebliche Verschiebung der Einnahmen kann unmittelbare Auswirkungen auf die Liquidität haben und die finanzielle Planung zusätzlich belasten. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass die Gemeinde in die Haushaltssicherung kommt. Damit wären erhebliche Einschränkungen verbunden – etwa bei freiwilligen Leistungen, Investitionen, Infrastrukturmaßnahmen und der kommunalen Handlungsfreiheit insgesamt.

„Wir tragen Verantwortung für die finanzielle Stabilität unserer Gemeinde“, betont die CDU-Fraktion. „Deshalb müssen wir alle Optionen sorgfältig prüfen und mögliche Risiken – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Haushaltssicherung – frühzeitig bewerten. Nur auf Grundlage belastbarer Zahlen und einer klaren juristischen Einordnung können wir eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen.“

Gleichzeitig stellt die CDU klar: Der Prüfauftrag bedeutet ausdrücklich keine Vorfestlegung. Es geht darum, dem Rat eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage mit klaren rechtlichen Bewertungen und konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Erst nach Beratung im Ausschuss und im Rat soll eine abschließende politische Entscheidung getroffen werden.

Die CDU-Fraktion setzt damit auf Sachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und eine solide, generationengerechte Finanzpolitik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Lindlar.

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