AKTUELLES

Antrag der CDU Lindlar zum Thema "Windelsäcke"

| CDU Lindlar

Der Antrag der CDU Lindlar im Wortlaut:

Antrag und Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Vorlage und Beratung in der sich nächst bietenden Ausschuss- oder Gemeinderatssitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ludwig,

in der Sitzung des Gemeinderats am 13. Dezember 2022 wurde unter dem TOP Ö 17 der Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung 2023 sowie dem XXI. Nachtrag vom 13.12.2022 zur Satzung über die Heranziehung zu Gebühren für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Lindlar vom 04.01.2000 zugestimmt. Der Beschluss erging einstimmig. Fraglich bleibt unverändert, wie im Nachgang zur Abschaffung der sogenannten Windelsäcke mit der Entsorgung von Einwegwindeln, die sowohl für Säuglinge als auch eben von meist altersbedingt inkontinenten Menschen gebraucht werden, zu verfahren ist. Aufgrund der geltenden Rechtsprechung ist eine Quersubventionierung von Restmüll, zu welchem die Einwegwindeln gehören, über den Abfallgebührenhaushalt nicht zulässig. Das bisherige Verfahren, also die Herausgabe von kostenlosen Windelsäcken rechtlich nicht mehr erlaubt.

Die CDU-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Die Gemeindeverwaltung prüft und erteilt bei sich nächst bietender Gelegenheit Auskunft über alternative Entsorgungsverfahren zur Beseitigung von Einwegwindeln im Gemeindegebiet Lindlar mit dem Ziel, keine weiteren Kosten hierfür von den Bürgerinnen und Bürgern zu erheben

Die CDU bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Anfrage:
1. Könnte das Aufstellen eines Windelsackcontainers z.B. zentral am „Entsorgungszentrum Leppe“ eine denkbare und kostenschonende Alternative darstellen?
2. Welchen Anteil an freiwilligen Leistungen müsste die Gemeinde Lindlar aus dem allgemeinen Haushalt aufbringen, um die Entsorgung über Windelsackcontainern ohne zusätzliche Kosten für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen?
3. Käme eine auf entsprechenden Nachweis für die Dauer des Bedarfs zusätzlich zur Verfügung gestellte z.B. 80-Liter-Restmülltonne bei vierwöchiger Leerung als Alternative in Frage? Wie hoch wären diese Kosten im Vergleich zur zentralen Entsorgung über Windelsackcontainer?
4. Im Gegensatz zur Quersubventionierung von Bioabfall ist dies aufgrund der gesetzlich normierten Maxime der Müllvermeidung bei der Entsorgung von Einwegwindeln „solidarisch“ über den Gebührenhaushalt eben nicht gestattet. Macht es aus Sicht der Gemeindeverwaltung Sinn, sich für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu verwenden?

Begründung:
Die CDU-Fraktion sieht unverändert die Notwendigkeit der beschlossenen Erhöhungen der Gebühren für die Abfallbeseitigung aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten. Sie sieht sich sowohl dem Grundsatz der Vermeidung von Abfällen verpflichtet wie der Vermeidung von Ausgaben zur zwingend notwendigen Konsolidierung des Gemeindehaushalts. Und dennoch sollten die sozialen Folgen des zuletzt getroffenen Beschlusses zur Erhebung der Müllgebühren in Bezug auf die Windelsäcke, die sich allein aufgrund der Zwänge durch die Rechtsprechung ergeben haben, noch einmal bewusst in den Fokus der Gemeindeverwaltung und der hiesigen Kommunalpolitik genommen werden. Die CDU ist der Auffassung, dass zu hinterfragen sein darf, wo die Grenzen zwischen der Zumutbarkeit der maximalen Abfallvermeidung und der Würde von Menschen verläuft. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob nicht allein für die Entsorgung menschlicher Exkremente mittels Einwegwindeln ein Ausnahmetatbestand zu den gegenwärtig in Kraft befindlichen gesetzlichen Regeln geschaffen werden könnte. Der Gebrauch von z.B. waschbaren Mehrwegwindeln aus Stoff insbesondere im Hinblick auf pflegebedürftige Erwachsene stellt nach heutiger Betrachtungsweise eine kaum vorstellbare und sich jedweder Lebenspraxis entziehende Vorstellung des Umgangs mit der menschlichen Notdurft dar. Insofern könnte eine einschlägige Gesetzesänderung eine würdevolle Abhilfe schaffen, die jungen Familien ebenso zugutekäme wie pflegenden Angehörigen, die ohnehin nicht selten zusätzliche finanzielle Lasten zu tragen haben.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus und hoffen auf eine gute Lösung für das vorbenannte Entsorgungsproblem.